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KINDER-
&
JUGENDSCHUTZKONZEPT
Um das Recht der Kinder und Jugendlichen zu stärken, beziehungsweise deren Schutz zu erhöhen, hat der Gesetzgeber das Bundeskinderschutzgesetz erlassen.
Im Sozialgesetzbuch VIII - Kinder- und Jugendhilferecht finden sich Regelungen, wie Kinder und Jugendliche geschützt werden können. Im § 72a SGB VIII gibt der Gesetzgeber auch den Sportvereinen ausdrücklich den Auftrag, sich mit dem Thema Kinderschutz zu beschäftigen. Der 'TuS Efringen-Kirchen' möchte seiner Verantwortung für die ihm anvertrauten Kinder und Jugendlichen gerecht werden und hat dieses 'Kinder- und Jugendschutzkonzept' per Vorstandsbeschluss beschlossen, welches somit bindend für das Vereinsleben ist.
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